Entscheidungsverfahren
innerhalb von Vegani

Stand: 25. April 2012

Entscheidungen bei Vegani können von mehreren Gruppen getroffen werden: Durch die einzelnen AGs, durch das Orgateam und durch die Gesamtheit der Mitglieder. Dabei legen wir Wert auf Diskussionen und das Bemühen Entscheidungen zu finden, die die Interessen aller Mitglieder berücksichtigen.

Die Arbeit in AGs soll den Kern der Aktivität Veganis darstellen – entsprechend große Freiheiten haben die einzelnen AGs letztendlich auch. So wie Lokalgruppen sich aussuchen können, welche Aktionen sie durchführen oder unterlassen, haben auch Kampagnen- oder Themengruppen innerhalb unserer Grundsätze weitgehend freie Hand bezüglich der Ausgestaltung ihrer Aktivität.
Arbeitsgruppen können bestimmte Mandate durch die Mitgliedsversammlung erhalten, die ihnen größere Kompetenzen zusprechen - so erhält zum Beispiel die AG Presse ein Mandat zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen oder die AG Technik ein Mandat zur Verwaltung der Webseiten.

Die Koordination der AGs sowie die rechtliche Vertretung des Vereins wird von einem gewählten Vorstand übernommen. Dieser kümmert sich auch um die alltäglichen Angelegenheiten, die den gesamten Verein betreffen, aber keine Klärung innerhalb der Mitgliedsversammlung erfordern - wie beispielsweise die finanziellen Entscheidungen in einem abgesteckten Rahmen oder die Koordination der Arbeitsgruppen.

Jedes Jahr wird ein Drittel des Vorstands neu gewählt - bei einer Gesamtzahl von 12 Vorstandsmitgliedern wären das also 4 pro Jahr. Das bedeutet auch, dass der Vorstand erst zwei Jahre nach der Gründungsversammlung seine volle Größe erreichen wird.

Für alle Grundsatzentscheidungen, Personalfragen (insb. Vorstandswahl/-abwahl), Anfechtung von Vorstandsentscheidungen und andere schwerwiegende Angelegenheiten ist die Mitgliedsversammlung zuständig
Diese setzt sich aus allen Aktivmitgliedern Veganis zusammen, stellt damit die oberste Instanz des Vereins dar und wird über das Internet abgehalten – so dass keine Mitglieder ausgeschlossen werden die nicht zu einer physischen Versammlung kommen könnten.

Von jedem Mitglied können außerdem sowohl Vorschläge als auch Anträge zur offenen Abstimmung eingereicht werden.
Vorschläge können sich entweder an AGs oder den Vorstand richten. Ihr Zweck besteht darin, die Zustimmung/Ablehnung des Vereins zu einer bestimmten Idee zu ermitteln. Die jeweilige AG bzw. der Vorstand kann in der betreffenden Angelegenheit aber dennoch selbständig entscheiden, wodurch den AGs ermöglicht wird, auch mittel- oder längerfristige Strategien verfolgen zu können.
Anträge richten sich generell an die Mitgliederversammlung. Sie haben einen deutlich verbindlicheren Charakter als Vorschläge und werden zur Abstimmung gebracht, wenn sich 10% der Stimmberechtigten dafür aussprechen. Ein Antrag gilt dann als angenommen, wenn er mindestens 60% Zustimmung erhält und die Zahl der Vetostimmen geringer ist, als ein Drittel der Zahl der Zustimmungen.